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RN: Ex-Freundin von BVB-Profi Schulz spricht erstmals über ihr Martyrium (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 09.08.2022, 17:18 (vor 1486 Tagen) @ AGraute

Nein, fehlende Einsicht oder Reue sind idR nicht strafschärfend, vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2012, 3 StR 121/12, juris.

Einem Angeklagten darf es nicht zum Nachteil gereichen, dass er die Tat bestreitet und infolgedessen keine Schuldeinsicht und Reue zeigt. Dies gilt auch dann, wenn nach einem rechtskräftigen Schuldspruch nur noch über den Strafausspruch verhandelt wird.


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