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Terror-Verdacht! Neue Hintergründe zum Dortmunder Auto-Alarm (BVB)

Guido, Montag, 08.08.2022, 10:21 (vor 1488 Tagen) @ Blarry

Hupen lassen (damit man den Wagen findet) usw.


Was sagt die StVO dazu? Glaube nicht, dass das der vorgesehene Einsatzzweck des Schallzeichens ist.

Keine Ahnung, ob es dazu schon eine Rechtsprechung gibt, aber die StVO gilt ja nicht auf dem Parkplatz und während der Fahrt funktioniert sowas natürlich nicht.


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