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Terror-Verdacht! Neue Hintergründe zum Dortmunder Auto-Alarm (BVB)

dNL, Sauerland, Montag, 08.08.2022, 10:27 (vor 1488 Tagen) @ Guido

Hupen lassen (damit man den Wagen findet) usw.


Was sagt die StVO dazu? Glaube nicht, dass das der vorgesehene Einsatzzweck des Schallzeichens ist.


Keine Ahnung, ob es dazu schon eine Rechtsprechung gibt, aber die StVO gilt ja nicht auf dem Parkplatz und während der Fahrt funktioniert sowas natürlich nicht.

Die StVO gilt grundsätzlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Also auf Straßen aller Art, aber auch auf öffentlich genutzten Parkplätzen oder in Parkhäusern. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Hinweisschild „Hier gilt die StVO“ aufgestellt ist oder fehlt.


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