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Terror-Verdacht! Neue Hintergründe zum Dortmunder Auto-Alarm (BVB)

Guido, Montag, 08.08.2022, 11:53 (vor 1488 Tagen) @ dNL

Die StVO gilt grundsätzlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet. Also auf Straßen aller Art, aber auch auf öffentlich genutzten Parkplätzen oder in Parkhäusern.

Du hast recht. Meines Wissens, ist ein Parkplatz aber nicht mehr öffentlich, wenn er eine Zugangskontrolle - wie zum Beispiel eine Schranke - hat. Da wären wir dann wieder beim Parkplatz am Stadion, wo man beim Tor sein Auto hupen lassen dürfte ;-)


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