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Wolfgang Kubicki mal wieder .... (Corona)

Ulrich, Montag, 31.01.2022, 19:42 (vor 1691 Tagen) @ Sascha

Das würden vor allem Gerichte klären müssen, weil die Personen vorher auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, bzw. die Frage ist, ob man aktuell ungeimpfte Personen in einem Beschäftigungsverhältnis noch voll zur Kasse bitten darf, wenn man ihren Leistungsbezug im Vergleich zu geimpften Beitragszahlern einschränkt.

Die Arbeitslosenversicherung zahlt nicht bedingungslos. Zumindest nicht sofort. Es ist bereits heute so, dass die Bundesagentur für Arbeit die Zahlungen für bis zu drei Monate verweigern kann, wenn die arbeitslose Person ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat. Und es scheint wohl bei Arbeitsrechtlern die überwiegende Meinung zu sein, dass das auch bei Verstoß gegen die Impfpflicht greift.


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