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Wolfgang Kubicki mal wieder .... (Corona)

Sascha, Dortmund, Montag, 31.01.2022, 14:56 (vor 825 Tagen) @ HoschUn

im zweiteren Fall (zumindest ging es nicht darum) hat der betreffende nicht wegen seines Impfstatus die Arbeitslosigkeit erlangt.


Also darum ging es zumindest Scheel und Kubicki findet das blöd. Mit der Einführung der Impfpflicht kann der AG den Impfstatus abfragen und deswegen auch Kündigungen aussprechen, was dann eine Sperrfrist zur Folge hätte, wenn es ein allgemeine Impfpflicht gäbe. Sperrfristen wegen gescheiterter Bewerbungen gibt es nicht. Es gäbe im Bereich ALGII u.U. die Möglichkeit von Sanktionen, aber ALGII ist nicht das Thema.

Wirklich? Ich lese dort auch von Scheel nur von "ungeimpfte Bewerber" und "arbeitslos gewordene Ungeimpfte". Letzteres heißt aber nicht, dass der Impfstatus der Grund der Kündigung war und das dürfte auch nochmal eine höhere Hürde sein.


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