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Ab 14:30 Impfpflicht Debatte im Deutschen Bundestag (Corona)

Jos, Ort, Mittwoch, 26.01.2022, 13:43 (vor 1696 Tagen) @ Rupo

Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 21 im Triageurteil festgelegt, dass es keine Alternativlosigkeit geben muss, um die Verhältnismäßigkeit dazustellen.
Es müsse bei Entscheidungen unter Unsicherheit die Alternativlosigkeit der gewählten Maßnahme nicht bewiesen werden; es reiche vielmehr, dass eine gewählte "prognostische Entscheidung [...] auf hinreichend gesicherter Grundlage beruh[e]".


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