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AfD-Klage abgelehnt: BVerfG bestätigt 2G-plus-Regel im Bundestag (Corona)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 27.01.2022, 01:11 (vor 1696 Tagen) @ markus

Kann Mal bitte jemand denen vom RND erklären, dass ein Antrag auf einstweilige Anordnung was anderes als eine Klage ist?

Inhaltlich hat das BVerfG nämlich Nichts gesagt. Nur Folgenabwägung. Heißt nichts. Siehe Mietendeckel.


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