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Auch das OVG bestätigt Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk (Corona)

markus, Mittwoch, 29.12.2021, 10:19 (vor 1573 Tagen) @ MarcBVB

https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1162012.php


Der 6. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass auf Grund der besonderen Eilbedürftigkeit der Entscheidungen eine hinreichend verlässliche Einschätzung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Regelung nicht möglich sei.

Das finde ich dann schon ziemlich schwach. Kinder, dafür werdet ihr bezahlt.

Mir als Pyrofan (der sonst gerne per Spedition bestellt) schmeckt das Verbot auch nicht. Dennoch akzeptiere und respektiere ich die Entscheidungen der Gerichte. Heute wäre ja bereits Verkaufsstart gewesen. Dass man einen Tag vorher um 16 Uhr nur noch sehr eingeschränkt Entscheidungen treffen kann, klingt für mich logisch. Wie will man da z.B. noch etwaige Stellungnahmen einholen? Dass dies zulasten des Antragstellers ausgeht, scheint richtig zu sein.

Möglicherweise haben Unternehmen im Nachgang noch die Möglichkeit, das ausführlicher prüfen zu lassen und können dann ggf. auf Entschädigung klagen. Aber macht das ein Unternehmen, wenn ohnehin entsprechende Hilfen geplant sind?


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