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Verwaltungsgericht Berlin: Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper zulässig (Corona)

markus, Dienstag, 28.12.2021, 11:31 (vor 1456 Tagen) @ Burgsmüller84

Hier meinten ja einige, das Verbot sei reine Willkür und würde nichts bringen. Das sieht das Verwaltungsgericht Berlin anders.

Auszug aus der Pressemitteilung

An dieser Bewertung ändere sich nichts dadurch, dass nunmehr schon zum zweiten Mal in Folge das Überlassungsverbot durch Rechtsverordnung auf das ganze Jahr ausgedehnt worden sei. Denn angesichts der gegenwärtig starken Belastung der Krankenhäuser, die sich noch vor wenigen Monaten nicht abgezeichnet habe, sei schnelles Handeln geboten. Das Verbot sei auch verhältnismäßig. Es verfolge den Zweck einer deutlichen Reduzierung der Verletzungen durch Feuerwerkskörper in der gegenwärtigen, pandemiebedingt von einer sehr starken Auslastung der Krankenhäuser in Deutschland gekennzeichneten Lage. Es sei geeignet, die Zahl der durch das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 verletzten Personen zu vermindern. Während etwa in Berlin zu Silvester üblicherweise 50 bis 75 Menschen allein in das Unfallkrankenhaus Marzahn eingeliefert würden, sei diese Zahl im vergangenen Jahr auf zehn gesunken. Mildere Mittel seien nicht ersichtlich. Das Verbot sei schließlich unter Berücksichtigung der Berufsfreiheit und weiterer Rechte des Antragstellers angemessen. Denn auch wenn dieser mit dem Verkauf von F2Feuerwerk zum Jahreswechsel einen bedeutenden Teil seines Umsatzes erziele, sei offen, ob er nicht doch teilweise anderweitige Absatzmöglichkeiten finden könne.

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1161809.php


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