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DGAP-Ad-hoc: Jadon Sancho vor Wechsel zu Manchester United (BVB)

dNL, Sauerland, Donnerstag, 01.07.2021, 12:44 (vor 1684 Tagen) @ Doman

Das ist doch das gleiche wie bei einer rückkaufoption nur dass es eben keine rückkaufoption ist sondern ein matching right.

Wenn in der Vereinbarung steht sie können matchen und dann kommt der Spieler ( was er natürlich vorab genehmigt haben muss ) dann ist dem ebenso ansonsten wäre dieses Recht doch völlig absurd.

Es könnte ja z.b. auch sein dass das Recht sagt sie müssen auch den spielervertrag genauso anbieten..

Bei Rückkaufoptionen hat der Spieler in der Regel aber nichts zu sagen (rein vertragstechnisch), da schon beim ursprünglichen Transfer zum neuen Club ein Vertrag ausgehandelt wird, der in Kraft tritt, wenn der abgebende Club die Rückkaufoption zieht.


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