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DGAP-Ad-hoc: Jadon Sancho vor Wechsel zu Manchester United (BVB)

Doman, Dortmund, Donnerstag, 01.07.2021, 12:15 (vor 1622 Tagen) @ Jurist81

Das ist doch das gleiche wie bei einer rückkaufoption nur dass es eben keine rückkaufoption ist sondern ein matching right.

Wenn in der Vereinbarung steht sie können matchen und dann kommt der Spieler ( was er natürlich vorab genehmigt haben muss ) dann ist dem ebenso ansonsten wäre dieses Recht doch völlig absurd.

Es könnte ja z.b. auch sein dass das Recht sagt sie müssen auch den spielervertrag genauso anbieten..


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