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DGAP-Ad-hoc: Jadon Sancho vor Wechsel zu Manchester United (BVB)

Jurist81, Donnerstag, 01.07.2021, 12:09 (vor 1684 Tagen) @ Basti Van Basten

So funktioniert ein Vorkaufsrecht zumindest nach deutschem Recht nicht. Der Vorkaufsberechtigte ist berechtigt, in dem mit dem Käufer mit den dort vereinbarten Konditionen einzutreten. Wird hier aber nicht passieren, denn anders als ein Grundstück hat hier der Betroffene des Wirtschaftsgut Transferrecht, Sancho ein Wort mitzureden. Und wenn der sagt: ich gehe nur zu ManUtd -was man so mit ihm vereinbart haben wird- dann wird ManCity nicht dazwischen grätschen.


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