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Bernie Sanders: The U.S. Must Stop Being an Apologist for the Netanyahu Government (Sonstiges)

Zoon, Sonntag, 16.05.2021, 00:30 (vor 1077 Tagen) @ Grigori

Du liest in dem Artikel, der die Überschrift "Debunking Israel’s self-defense argument" trägt, Argumente für ein Selbstverteidigungsrecht Israels?

Das was ich zitiert habe, steht in dem von Dir verlinkten Artikel. Das räumst Du ja [siehe unten] selbst ein.

Um diesen Passus kommt John Dugard auch nicht herum, weil ansonsten sein Artikel einfach völlig unseriös wäre.

Die weitere Argumentation von John Dugard zeigt dann auch, dass er die Vereinbarkeit der isralischen Gegenmassnahmen (2014) mit dem humanitären Völkerrecht in Zweifel zieht. Da steht nicht, dass die Plästinenser die israelische Zivilbevölkerung wegen der angeblich illegalen Besatzung widerstandslos abschlachten dürfen. So eine Aussage wäre für einen Völkerrechtsprofessor auch unwürdig.

Dort steht zwar, dass beide Seiten sich an die von dir zitierten Prinzipien halten müssen aber nicht, dass Israel sich auf Selbstverteidigung berufen kann, wenn militante Palästinenser diese Prinzipien missachten.

Das ergibt sich aber aus der Logik. Gegen rechtswidrige Angriffe darf man sich wehren. Selbst wenn also das Recht zum Aufständ bestünde, dürften die Israelis gegen die Raketenangriffe, die deren Zivilbevölkerung gelten, vorgehen, insb. gegen die Raketenstellungen und gegen die Strukturen der Aufständischen, die solche Angriffe planen, vorbereiten, durchführen etc. Keinesfalls müssen diese die Angriffe hinnehmen.

Im übrigen kann ich deiner Logik nicht folgen. Wenn man sich gegen ein Unterdrückungs- und Besatzungsregime zur Wehr setzt, das die gesamte Zivilbevölkerung betrifft und regelmä0ig Todesopfer unter ihr fordert und dabei nicht zwischen militärischem und zivilem Ziel unterscheidet - evtl. weil die primitive Waffentechnologie dazu nicht in der Lage ist? - dann ist es auf einmal legitim, wenn der Besatzer zusätzliche militärische Gewalt einsetzt?

Aber ja doch. Das Völkerrecht gilt für alle, auch für die unterlegene Seite. Die muss sich dann halt überlegen, ob es Sinn macht, einen gewaltsamen Aufstand zu wagen, wenn sie mit einem solchen keinen Erfolg erzielen kann. Ein Recht auf Missachtung des Völkerrechts wegen Unterlegenheit gibt es nicht.


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