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Bernie Sanders: The U.S. Must Stop Being an Apologist for the Netanyahu Government (Sonstiges)

Zoon, Samstag, 15.05.2021, 23:17 (vor 1078 Tagen) @ Grigori

Das heisst doch nicht, dass man gegen eine derartige Gewaltausübung nicht vorgehen darf, insb. wenn sich diese gegen die Zivilbevölkerung richtet.

In dem Artikel steht doch, dass die Militäraktionen Israels nicht als Verteidigung gewertet werden können, sondern als Aufrechterhaltung einer illegalen Besatzung.

Puh! Lies doch mal genauer. John Dugard schreibt ja selbst, dass beide Seiten, das humanitäre Völkerrecht einhalten müssen: "This includes respect for the principle of proportionality, respect for civilians and the drawing of a distinction between military and civilian targets, and the prohibition of collective punishment. Both Israel and Palestinian militants are obliged to act within the confines of these rules."

Das ist der Ausgangspunkt, selbst wenn man der Auffassung sein sollte, dass ein Recht zum Aufstand besteht (was umstritten ist).

Die Raketenangriffe auf israelische Städte verletzen das humanitäre Völkerrecht (da Angriff auf Zivilbevölkerung). Infolgedessen kann sich Israel gegen solche Angriffe auch wehren (Selbstverteidigungsrecht), insb. die Raketenstellungen und andere Stellungen der aufständischen Kämpfer angreifen. Bei der Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts muss Israel wiederum das humanitäre Völkerrecht beachten (siehe oben). Und um diesen Punkt dreht sich bei solchen Gewaltakten die eigentliche Debatte: Angriff auf militärische Ziele?, Verhältnissmäßigkeit?, zulässige Begleitschäden?


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