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Prognose volle Stadien (BVB)

jniklast, Langenhagen, Donnerstag, 06.05.2021, 14:30 (vor 1079 Tagen) @ simie
bearbeitet von jniklast, Donnerstag, 06.05.2021, 14:38

Was heißt denn theoretische Gefahr? Dass die Gefahr praktisch besteht zeigt sich aktuell ja. Und wenn sich zeigt, dass derartige Großveranstaltungen Infektionen treiben, dann besteht sie auch nach Abklingen der aktuellen Pandemie.

Wo ist denn sonst der Unterschied zu den Masern? Ja die Krankheit ist gefährlicher, aber andererseits ist der allgemeine Schutz der Bevölkerung deutlich höher als der vor Covid aktuell. Und wie gesagt, es geht um die Teilnahme an Großveranstaltungen, die freiwillig ist - es wird kein Grundrecht beschnitten. Und dazu kann das Vorweisen eines negativen Test auch als Alternative zu einer Impfung bestehen. Wie kommst du also darauf, dass das vom BVerfG kassiert werden würde, das Masernschutzgesetz aber nicht?


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