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Prognose volle Stadien (BVB)

jniklast, Langenhagen, Donnerstag, 06.05.2021, 14:14 (vor 1086 Tagen) @ simie

Das wird sich zeigen. Es ist auch rechtlich zulässig, dass ein Schulbesuch nur mit Masernimpfung möglich ist.


Nicht ganz richtig. Der Schulbesuch kann nicht verweigert werden. Jedoch droht den Eltern ein Bußgeld.

OK, die Kinder werden nicht physisch von der Teilnahme abgehalten, aber es ist eine Ordnungswidrigkeit und es gibt entsprechend Bußgelder. Das ist doch im Ergebnis das gleiche.

Da sehe ich für (freiwillige) Großveranstaltungen noch viel mehr Spielraum.


Du vielleicht. Das Infektionsschutzgesetz nicht.

Dann gibt es halt ein Coronaschutzgesetz, wenn sich herauskristallisiert, dass Großveranstaltungen ohne diese Auflage zu gefährlich sind. Verfassungsrechtlich gibt es jedenfalls keine grundsätzliche Hürde.


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