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ein blauer Spieler dazu: (Fußball und Sport allgemein)

Thomas, Dortmund, Mittwoch, 21.04.2021, 15:13 (vor 1934 Tagen) @ Chill-Instructor

Mit einer Abfindung noch dazu (falls das geht).

Also kurz nachgesehen (ohne Gewähr): Bei Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, wäre neben der fristlosen Kündigung tatsächlich eine Abfindung oder Schadensersatz möglich bei einer körperlichen Verletzung o.ä. - Aber um das durchzusetzen müsste man wohl vors Arbeitsgericht.


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