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ist dann eigentlich das Jugendamt dafür zuständig? (BVB)

Dimmsonen, tiefste Eifel, Montag, 12.04.2021, 17:09 (vor 1081 Tagen) @ pactum Trotmundense
bearbeitet von Dimmsonen, Montag, 12.04.2021, 17:24

Ja, das gibt es sogar erstaunlich oft. Viele Jugendliche werden von Jugendämtern "verselbstständigt", weil entweder die Eltern absoluten Mist bauen oder die Jugendlichen den Eltern nicht zumutbar sind. Ist günstiger als Jugendheim.


Das kenne ich so nicht und würde stark anzweifeln, ob das legal ist.


Ich kenne es und gehe daher davon aus, dass es legal ist. Die Jugendlichen kriegen eine Wohnung und werden vom Jugendamt bis zum 18. Geburtstag betreut. Dann lässt man sie fallen wie eine heiße Kartoffel, weil man nicht mehr zuständig ist.

Bevor Jugendämter tätig werden, muss schon viel passiert sein. Kinder verbleiben sogar bei ihren Eltern, wenn die Eltern schwerst heroinabhängig sind oder regelmäßig im Winter der Strom oder die Heizung abgestellt wird.


Auch hier gibt es bei uns in der Stadt andere Kriterien. Regelmäßiger Konsum von harten Drogen ist auf jeden Fall ein Grund für eine Fremdunterbringung. Bei der Heizung ist die Frage, wie oft und aus welchem Grund sie ausfällt...


Das freut mich, wenn es in deiner Stadt so ist. Scheinbar mault bei dir in der Stadt nicht bei jeder Haushaltsberatung der halbe Rat warum die Kosten für das Jugenddezernat so hoch ist und das man da doch mal sparen sollte, schließlich gebe es ein paar Plätze in der Stadt, die mal saniert werden müssten.

Funfakt: habe gerade bezüglich einer Betriebserlaubnis mit einem Landesjugendamt gesprochen. Wir bekommen diese nur, wenn wir auch ein Angebot nach §41 SGB VIII (Hilfe für junge volljährige) und Verselbständigungsmöglichkeiten, ab 16 , mit einbeziehen. Aber wenn man mit dem Kostenträger spricht sieht es natürlich wieder anders aus. Theoretisch ginge eine Hilfe bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und dementsprechend ist auch eine Kostenübernahme möglich. Die Kostenübernahme wäre bei Moukoko aber keine Frage, weil er 75% seiner Einkünfte ans Jugendamt zahlen müsste. Da gibt es auch sicher eine Bemessungsgrenze (vermutlich die Summe der Hilfeleistung), aber den Fall kenne ich aus der normalen Welt nicht.:)


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