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ist dann eigentlich das Jugendamt dafür zuständig? (BVB)

pactum Trotmundense, Syburg, Sonntag, 11.04.2021, 11:18 (vor 1105 Tagen) @ Reconman

Darf man als 16jähriger allein ohne volljährige Aufsichtsperson in einer Wohnung leben?

Ja, das gibt es sogar erstaunlich oft. Viele Jugendliche werden von Jugendämtern "verselbstständigt", weil entweder die Eltern absoluten Mist bauen oder die Jugendlichen den Eltern nicht zumutbar sind. Ist günstiger als Jugendheim. Darüber hinaus können Eltern auch ganz grundsätzlich ihren Kindern auch selbst eine eigene Wohnung anmieten und bezahlen. Auch das kommt vor. Nicht zuletzt die ganzen Auszubildenden und Studenten unter 18, die abseits des Wohnortes ihrer Eltern leben.

Haben die Eltern damit ihre Aufsichtspflicht verletzt?

Bedingt.

Kann das Jugendamt ihn jetzt noch für 2 Jahre in eine Pflegefamilie stecken?

Bevor Jugendämter tätig werden, muss schon viel passiert sein. Kinder verbleiben sogar bei ihren Eltern, wenn die Eltern schwerst heroinabhängig sind oder regelmäßig im Winter der Strom oder die Heizung abgestellt wird. Je älter die Kinder, desto unwahrscheinlicher, dass sie den Zuständen entkommen. Wobei ich bei Moukoko jetzt auch nichts sehe, was eine solche Entnahme rechtfertigen würde. Ja, er hat jetzt scheinbar mal Kontakt mit der Polizei gehabt, weil seine Problembewältigungsstrategien erst altersgemäß entwickelt sind. So what? Gibt 16jährige mit deutlich schwerwiegenderen Problemen in der Persönlichkeitsstruktur.


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