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dafür sind die Eltern zuständig! (BVB)

Garum, Bornum am Harz, Sonntag, 11.04.2021, 20:11 (vor 1104 Tagen) @ DomJay

Darf man als 16jähriger allein ohne volljährige Aufsichtsperson in einer Wohnung leben?
Haben die Eltern damit ihre Aufsichtspflicht verletzt?
Kann das Jugendamt ihn jetzt noch für 2 Jahre in eine Pflegefamilie stecken?

Fragen über Fragen


Die Eltern sind zu aller erst zuständig. Bevor man also nach dem Jugendamt schreit, sollten vielleicht die Eltern zunächst aktiv werden. Ist natürlich schwierig bei der Kohle, die ihr Sohn schon nach Hause bringt aber im Endeffekt ist es ein Jugendlicher der offensichtlich noch Erziehung benötigt.


Ist die Staatsanwaltschaft der Meinung, es könnte sich um ein Offizialdelikt handeln, muss das Jugendamt informiert werden.

Zwischen Information und Übernahme ist aber ein weites Feld. Mit 16 Jahren ist man eben alles andere als volljährig. Damit haben die Eltern auch eine Verpflichtung, meine Meinung.

Gute Jugendarbeit im Verein beinhaltet außer sportlicher Förderung auch eine Begleitung zum sozial verantwortlichen Erwachsenen mit schulischer und beruflicher Perspektive. Der BVB hat Moukoko sehr gut abgeschirmt und geschützt.
Pubertierende Jugendliche, die dazu noch in der Öffentlichkeit stehen, "reibungslos" durch diese Zeit zu begleiten, ist eine Herkulesaufgabe.
Man wird beim BVB wahrscheinlich genau darauf schauen, wie man ihn unterstützen kann. Mit diesen Selbstdarstellungen auf Twitter, Instagramm oder bspw. Facebook tun sich viele keinen Gefallen und ist nicht von Außenstehenden beherrschbar.

Der Verein kann viel, aber er ist eben nicht erziehungsberechtigt. Du würdest ja auch nicht von der Berufsschule oder dem Lehrbetrieb verlangen, das Privatleben zu gestalten. Gerade das zwischenmenschliche im Bereich des Liebeslebens ist unendlich komplex ;)

Ich war mal kurzfristig für einen Azubi erziehungsberechtigt auf Wunsch der Eltern. Ist zwar schon ein paar Jahre her. Der Junge kam aus einem andren Bundesland und war bei mir in der Kochlehre.


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