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dafür sind die Eltern zuständig! (BVB)

DomJay, Köln, Sonntag, 11.04.2021, 12:27 (vor 1111 Tagen) @ Reconman

Darf man als 16jähriger allein ohne volljährige Aufsichtsperson in einer Wohnung leben?
Haben die Eltern damit ihre Aufsichtspflicht verletzt?
Kann das Jugendamt ihn jetzt noch für 2 Jahre in eine Pflegefamilie stecken?

Fragen über Fragen

Die Eltern sind zu aller erst zuständig. Bevor man also nach dem Jugendamt schreit, sollten vielleicht die Eltern zunächst aktiv werden. Ist natürlich schwierig bei der Kohle, die ihr Sohn schon nach Hause bringt aber im Endeffekt ist es ein Jugendlicher der offensichtlich noch Erziehung benötigt.


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