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Metzelder (Sonstiges)

Pommes-Pils, Montag, 14.09.2020, 18:33 (vor 1318 Tagen) @ Kayldall

"Durch das Geständnis zusammen mit den sichergestellten Bilddateien und einer Zeugenaussage habe auch die aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Unschuldsvermutung, auf die sich Metzelder u. a. berufen habe, in der Abwägung an Gewicht verloren, so das VG."

An Gewicht verloren in Rahmen einer Interessenabwägung bedeutet nicht, dass die Unschuldsvermutung nicht mehr gilt.


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