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Metzelder (Sonstiges)

Kayldall, Luxemburg, Montag, 14.09.2020, 17:38 (vor 1313 Tagen) @ Taifun

Wenn du den Artikel zur Anklage gelesen hast, dann weist du ja, dass die Anklage auf Besitz und Verbreitung lautet. Da gilt nicht nur die Unschuldsvermutung nicht mehr, weil das Gericht offenbar Beweise hat in Form von Bilddateien sondern wenn Metzelder das auch noch verbreitet hat, dann kann er ja auch nicht mehr leugnen von den 297 Dateien gewusst zu haben.


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