schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Metzelder (Sonstiges)

Pommes-Pils, Montag, 14.09.2020, 17:54 (vor 2088 Tagen) @ Kayldall

In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung bis zu dem Zeitpunkt, bis das Gegenteil bewiesen ist und er schuldig gesprochen wird. Und das ist erst nach einer durchzuführenden Hauptverhandlung und nicht aufgrund der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Die Anklageerhebung bedeutet erst einmal nur, dass ein hinreichender Tatverdacht vorliegt.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1578854 Einträge in 16944 Threads, 14396 registrierte Benutzer Forumszeit: 03.06.2026, 23:20
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln