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Metzelder lt. VG mit geständiger Einlassung (LTO) (Sonstiges)

Textmarker, Ort, Montag, 14.09.2020, 18:20 (vor 1317 Tagen) @ Didi

Ich bin einfach weiterhin etwas überfordert: Wenn ich strafrechtlich relevantes Bildmaterial besitze, dann streue ich das doch nicht einfach halbwegs wahllos in der Gegend rum. Was genau ist da die Motivation für so ein Verhalten?

Da man zugunsten des Angeklagten ja durchaus spekulieren darf, bin ich mal so frei:

Es gibt vom StGB erfasste Konstellationen, die weit harmloser sind, als das, was sich der Otto-Normal-Bürger darunter so alles vorstellt. Auch sehr viele Foristen werden - ohne wirklich böse Intention - in der Vergangenheit diesen Straftatbestand verwirklicht haben. Klingt hart, ist aber wohl so.

Weitere Möglichkeit: Im Rahmen seiner sozialen Tätigkeiten ist ihm ekliges Material bekannt geworden. Aus welch Beweggründen auch immer hat er dieses Material Leuten, denen er vertraut, zugespielt.

Dass er wirklich die entsprechenden Neigungen hat und in widerwärtiger Manier handelte, erscheint schon nach dem allgemeinen Menschenverstand unrealistisch. Der typische Konsument entsprechenden Materials schickt dies nicht über Whatsapp an Freundinnen. Inbesondere nicht, wenn er Prominent ist und über hohes kognititive Kapazitäten verfügt.


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