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Die Panama Papers des BVB (BVB)

Auron, Mettmann, Donnerstag, 02.07.2020, 15:36 (vor 2284 Tagen) @ istar

Ich würde jetzt annehmen, dass offiziell zu kaufende Filme schon immer mit volljährigen Darstellerinnen gedreht wurden?

Selbst da bin ich nicht mal mehr sicher. Also was die Strafbarkeit angeht, volljährig werden sie gewesen sein.
Vor einigen Jahren gab es eine Diskussion zur Verschärfung der Strafbarkeit von Pornographie von Minderjährigen. Zumindest ein Vorschlag ging in die Richtung, dass auch die Darstellung von fiktiven Personen (also z.B. gezeichneten Figuren in Manga & Anime), die den Anschein erwecken ggf. nicht volljährig zu sein, strafbar zu machen. Ich habe auf die schnelle keinen Artikel gefunden, der das nochmal genau beschreibt und weiß auch nicht, ob das damals in dieser Art beschlossen wurde. Aber alleine die Tatsache darüber zu diskutieren. Hier ging es schließlich nicht um reale Personen und auch nicht um Darstellungen, die offensichtlich kinderpornografisch waren, sondern in der Grauzone zwischen noch-jugendlich und gerade-erwachsen. Falls diese Unterscheidung bei gezeichneten Figuren überhaupt Sinn ergibt. Wer eine oberflächliche Vorstellung von der japanischen Manga/Anime-Ecke hat, kann sich glaube ich vorstellen, was hier gemeint ist.


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