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3 Aufkleber führen zu einer Gerichtsverhandlung FCN (Fußball und Sport allgemein)

BVBMenden, Menden (Sauerland), Samstag, 25.04.2020, 16:57 (vor 2082 Tagen) @ Voegi

Kann mir einer erklären, was es mit dem „fehlenden Impressum“ auf sich hat? Ich finde den Zusammenhang nicht.


Praktisch unterliegt jedes Druckerzeugnis in Deutschland einer Impressumspflicht... ähnlich wie Website abgemahnt werden können, können dementsprechend auch Urheber von physisch erzeugten Stickern, Flugblätter oder ähnlichem angemahnt werden, wenn sie kein Impressum mit aufdrucken...

in dem Fall natürlich reine Schikane ^^

Interessant finde ich die Argumentation wegen dem 1312 T-Shirts...

Dann könnte man auf jeder Rechtendemo 90% der Teilnehmer beim Staatsanwalt melden, weil se irgendwo die 88 drin haben....


Sachen gibts. Ich hatte vergessen, dass ich in Deutschland lebe. Impressumpflicht bei Aufklebern. Was es nicht alles gibt.


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