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Weiterverkauf von Tickets steuerpflichtiger Spekulationsgewinn (Fußball und Sport allgemein)

Altberater, Erding, Donnerstag, 23.04.2020, 14:02 (vor 2341 Tagen) @ Thomas

Der Begriff "Spekulationsgeschäfte" ist auch nur Alltagssprache, das Gesetz nennt es nur "private Veräußerungsgeschäfte", weil es eben gerade auf eine Spekulationsabsicht gar nicht ankommt. Seist auch gar nicht notwendig, dass der Weiterverkauf geplant war oder man vielleicht sogar zum Verkauf gezwungen ist.


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