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Weiterverkauf von Tickets steuerpflichtiger Spekulationsgewinn (Fußball und Sport allgemein)

Baffy, Bad Berleburg, Donnerstag, 23.04.2020, 12:41 (vor 2081 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Hallo

mal anbei einen Link zu der Veröffentlichung eines Urteiles des BFH zur Steuerpflicht des Weiterverkaufes von Fussballtickets.

deubner-steuern.de/news/einkommensteuer/details/artikel/steuerpflicht-bei-verkauf-von-fussballtickets.html

Ich habe Einfachheitshalber eine Verlagsseite gewählt.

Fazit:

Der Weiterverkauf von Fussballtickets innerhalb eines Jahres ist ein steuerpflichtiger Spekulationsgewinn und entsprechend zu erklären und zu versteuern .

Der entschiedene Fall hatte zwei Tickets für das CL Finale 2015 in Berlin erworben und diese weiterverkauft. EK 330,00 / VK 2.907,00 = Gewinn 2.577,00.

Die wesentliche Begründung des BFH ist in Kurzform hierzu, dass Fussballtickets keine Kapitalfoderungen sind sondern Sachleistungsforderungen. Desweiteren gehören sie nicht zum täglichen Gebrauch (Möbel/PKW).

Also ist grundsätzlich der Verkauf von Tickets mit Gewinn in der Steuererklärung gesondert anzugeben.

Eine Nichterklärung stellt ein Steuerhinterziehungs Tatbestand dar, welcher strafrechtlich verfolgt werden kann.

Da ich davon ausgehe, dass alle hier ihre Tickets falls nötig, zum Originalpreis weiter geben (In unsrer Fahrgemeinschaft Standard), dürfte das ja nicht zur Anwendung kommen. Trotzdem mal die grundsätzliche Info.


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