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Weiterverkauf von Tickets steuerpflichtiger Spekulationsgewinn (Fußball und Sport allgemein)

Baffy, Bad Berleburg, Donnerstag, 23.04.2020, 16:43 (vor 2084 Tagen) @ Ulrich
bearbeitet von Baffy, Donnerstag, 23.04.2020, 16:46

Nur sind Tickets keine abgelegten Bekleidungsstücke oder ähnliches. Wobei der Handel mit so etwas durchaus auch gewerbsmäßig erfolgen kann.

Wer Eintrittskarten weiter verkaufen möchte, hat z.B. beim BVB die Möglichkeit, dies über den Zweitmarkt zu tun. Wer das statt dessen bei Ebay tut, der ist in der Regel auf Gewinn aus.

Das Tickets keine abgelegten Bekleidungsstücke sind ist genau der Kern des Urteiles. Diese Klarstellung des BFH ist durchaus erhellend. Übrigens sind selbstgenutzte PKW Gegenstände des täglichen Gebrauches und kein Spekulationsobjekt. Das macht der Staat alleine schon deswegen um nicht die ganzen Verluste bei PKW Verkäufen innerhalb eines Jahres von Privatleuten erklärt zu bekommen. Das müsste sonst alle gesondert als vortragsfähiger Verlust aus Spekulation festgestellt werden.

Ich kann bei Ebay auch zum EK verkaufen. Den Zweitmarkt gibt es solange noch nicht und der ist auch nur bei ausverkauften Heimspielen offen. Nun kann es immer mal sein, dass einer nicht kann und nicht über ausreichend persönliche Kontakte verfügt um Interessenten im Bekanntenkreis zu haben. Dann ist ein Verkauf zu fairen Konditionen bei Ebay durchaus ne Alternative. D.h. mit Festpreis. Habe ich auch schon gesehen.

Ebay heißt nicht Spekulation und erst recht nicht Steuerpflicht.

Da kommt es immer auf die Betrachtung der Ebene des Verkäufers an und nicht auf die gewählte Methode.


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