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Neu auf schwatzgelb.de: Das Kreuz mit dem Fadenkreuz (BVB)

CrimsonGhost, Montag, 24.02.2020, 23:30 (vor 1516 Tagen) @ TiRo

Sich zu vermummen ist in Deutschland nicht strafbar. Es gibt lediglich bei öffentlichen Versammlungen, gemeint sind so etwas wie Demonstrationen, ein Vermummungsverbot. Zudem darf man sich als Kraftfahrzeugführer im Straßenverkehr nicht unkenntlich machen, es sei den es dient der Sicherheit.


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