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Neu auf schwatzgelb.de: Das Kreuz mit dem Fadenkreuz (BVB)

markus, Montag, 24.02.2020, 13:33 (vor 1522 Tagen) @ Klopfer

Also doch Unschuldsengel ?

Nein, meiner Meinung nach geht das Plakat ganz klar über die übliche Meinungsfreiheit hinaus. Wenn bei dir vor dem Haus ein Vermummter ein solches Plakat mit deinem Kopf im Fadenkreuz hochalten sollte, dann bliebe dir wohl auch keine andere Deutungsmöglichkeit, als darin eine klare Drohung zu sehen. Und sowas ist zurecht auch strafbar.

SGG
Klopfer

Das ist aber deine persönliche Meinung und nicht die Meinung eines Richters vor dem höchsten Gericht. Öffentliche Personen müssen nach der Rechtsprechung schon ziemlich viel ertragen, von daher passt dein Vergleich mit einer Nichtöffentlichen Person nicht. So hat es z.B. Gerichtsentscheidungen dazu gegeben, dass Künast als "Pädophilentrulla" und Weidel als "Nazi-Schlampe" bezeichnet werden durften. Alles freie Meinungsäußerung. Es ist daher meines Erachtens völlig offen, ob ein solches Plakat tatsächlich strafbar ist. Ist es das nicht, ist es umgekehrt freie Meinungsäußerung, die vom Grundgesetz her geschützt ist.


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