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Neu auf schwatzgelb.de: Das Kreuz mit dem Fadenkreuz (BVB)

Klopfer , Dortmund, Montag, 24.02.2020, 13:13 (vor 2391 Tagen) @ markus

Wer sagt denn, dass dieses Plakat strafbar war? Es könnte sich genauso gut um zwar geschmacklose, aber noch zulässige Meinungsäußerung handeln. Trotz zulässiger Meinungsäußerung kann allerdings ein willkürliches Stadionverbot drohen. Und davor schützt man sich wirksam mit Vermummung.

Also doch Unschuldsengel ?

Nein, meiner Meinung nach geht das Plakat ganz klar über die übliche Meinungsfreiheit hinaus. Wenn bei dir vor dem Haus ein Vermummter ein solches Plakat mit deinem Kopf im Fadenkreuz hochalten sollte, dann bliebe dir wohl auch keine andere Deutungsmöglichkeit, als darin eine klare Drohung zu sehen. Und sowas ist zurecht auch strafbar.

SGG
Klopfer


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