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Aufgabe für Jura-Studenten im Grundstudium (BVB)

uwelito, Wambel/ Westpfalz/ Waldhof, Dienstag, 29.10.2019, 09:57 (vor 1659 Tagen) @ Taifun

Es ist formal falsch, dass ein Tatsachenbericht nur von jemandem verfasst werden kann, der anwesend war. Ein Tatsachenbericht muss sich lediglich auf die - glaubwürdigen und/oder nachprüfbaren - Aussagen eines Anwesenden stützen. Was du meinst, nennt sich Augenzeugenbericht. Phil hat in seinem Beitrag nicht behauptet, er wäre Augenzeuge - also dabei - gewesen. Und er suggeriert das auch nirgends zwischen den Zeilen.


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