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Frage an Juristen (BVB)

Textmarker, Ort, Montag, 28.10.2019, 18:30 (vor 1660 Tagen) @ Burgsmüller84

Selbst eine gravierende Kieferverletzung dürfte nicht einer schweren KV unterfallen.

Der geschilderte Ablauf spricht für die gefährliche KV bzw iVm 340 StGB . Ist aber beides kein Antragsdelikt und muss somit von Amts wegen geprüft werden.


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