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Ganz einfach,... (BVB)

Tremonius09, Dortmund, Montag, 28.10.2019, 16:53 (vor 1659 Tagen) @ Sascha

Das Gericht muß beides bewerten.
Deine Anzeige gegen den Polizisten und für den Fall,dass du gegen §125 StGB verstoßen hast,die Anzeige gegen Landesfriedensbruch. Sind 2 Rechtsgeschäfte.


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