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Frage an Juristen (BVB)

Burgsmüller84, Montag, 28.10.2019, 18:15 (vor 1660 Tagen) @ Jurist81

Da es hier offenbar um schwere Körperverletzung mit erheblichen Folgen geht: ist das ein "Offizialdelikt"? Fällt so etwas dennoch in den Bereich interner Ermittlungen? Wird es etwas nutzen, wenn der Geschädigte selbst Anzeige erstattet/erstatten lässt?


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