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Neu auf schwatzgelb.de: Der Fall Hummels (BVB)

Blarry, Essen, Donnerstag, 20.06.2019, 21:29 (vor 1762 Tagen) @ Litze

Die FIFA legt fürt Eheverträge eine Höchstlaufzeit von fünf Jahren fest, außer die nationale Gesetzgebung erlaubt auch längere Verträge. Und eine Ausstiegsklausel sollte grundsätzlich immer in schriftlicher Form festgehalten werden, um Streitereien zu vermeiden.


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