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Wir lang werden diese geklauten Informationen (BVB)

Matze0989, Schwoabäländle, Montag, 19.11.2018, 08:04 (vor 1977 Tagen) @ Smeller

Im Volksmund ja, tatsächlich sind Daten nicht diebstahlfähig, da gibt es andere Tatbestände. Da ist aber fraglich, ob die erfüllt sind. Enthalten die Daten Angaben über Straftaten, kann es nämlich sein, dass aufgrund des berechtigten öffentlichen Interesses die Weitergabe der Daten gerechtfertigt und mithin nicht rechtswidrig ist. Das kann auch für den Fall sein, dass diese aus Selbstschutz an die Presse weitergegeben werden.

Solange man keine Infos über den Whistleblower hat, ist es somit schwierig über die Herkunft der Daten zu diskutieren. Der Whistleblower selbst gibt ja an, dass sie keine Hacker seien und die Daten nicht auf diesem Weg erlangt haben.

Soweit die Daten übrigens verifiziert werden können, könnten sie auch in Strafverfahren zumindest nach deutschem Recht verwendet werden. Die ersten Ermittlungsverfahren laufen angeblich ja schon, zumindest in der Schweiz.
Da könnte es für einige der Herren doch noch eng werden.


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