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Dret de tempteig = Vorkaufsrecht = Right of first refusal (BVB)

Scherben, Kiel, Mittwoch, 29.08.2018, 09:13 (vor 2675 Tagen) @ Johannes

ja, das ist absolut kein Problem aus BVB-Sicht.

Vergleichbar mit Mariano Diaz aktuell: Ging 2017 für 8 Millionen von Real Madrid nach Lyon, mit der gleichen Klausel (Vorkaufsrecht, falls er weiterverkauft wird). Sevilla hatte sich mit Lyon auf einen Transfer über 35 Millionen geeinigt. Real Madrid konnte das innerhalb von 48 Stunden "matchen", was sie auch gemacht haben. Das besondere in diesem Fall ist, dass Real jetzt "nur" 23 Millionen zahlen muss (Angebot von Sevilla minus 35%), da dies wohl beim Transfer in 2017 vereinbart wurde.


So ein Vorkaufsrecht mit einem 35% Rabatt zu verbinden ist natürlich merkwürdig.
Aber da können wir davon ausgehen das sowas bei Zorc nicht passieren wird.


Wieso ist das merkwürdig? Diese Abzüge verhandelt man im Paket mit Leihgebühr und Ablösesumme. Je nach Ausgestaltung ist dann ein Wert höher und ein anderer niedriger.


Also für mich ist das eine merkwürdige Vereinbarung wenn man mit einem Interessenten verhandelt und sich auf 35 Millionen einigt, aber durch diese Klausel gezwungen ist ihn dann für 23 Millionen abzugeben.

Wahrscheinlich wären diese 12 Millionen so oder so nach Madrid geflossen. Man vereinbart gleichzeitig ein Vorkaufsrecht für Real und eine Beteiligung von Real an der Ablöse bei Verkauf. Egal an wen, d.h. diese Beteiligung greift dann auch bei einem Verkauf an Real. Andererseits nutzt man all diese Klauseln, um die Ablösesumme beim ersten Transfer zu drücken.


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