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Neu auf schwatzgelb.de: Andreas Rettig im Interview - Teil I: Das Ziel war Wettbewerbsfrieden (BVB)

Knüppler17 ⌂, Dienstag, 29.05.2018, 11:00 (vor 2161 Tagen) @ Kulibi77

Diese Sitte ist auch verständlich aus Sicht des Interviewten. Besonders bei längeren Interviews fallen spontan Formulierungen die man bei zweiter Betrachtung als zu doppeldeutig oder falsch auffasst und ändern möchte. Man interviewt ja nicht die Privatperson Rettig, sondern den Funktionsträger Rettig. Abgesehen davon sind auch Tonaufnahmen problematisch, solange es auf dem Tonband nicht eine explizite Zustimmung des Interviewten zur Aufzeichnung und Veröffentlichung gibt. Besser ist immer ein schriftlicher Vertrag.

Selbstverständlich werden bei Interviews keine geheimen Tonaufnahmen erstellt, sondern liegen Diktiergeräte/Smartphones immer sichtbar auf dem Tisch. Und selbstverständlich ist jedermann klar, dass die Gespräche aufgenommen werden. Und selbstverständlich ist jedermann klar, dass vor heiklen Aussagen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, ein off-the-record Hinweis anzubringen ist (bei dem entweder die Aufnahme unterbrochen oder soweit vertraut wird, dass otr eben otr bleibt). Und selbstverständlich ist man trotzdem immer höflich genug, den Gesprächspartner über die Aufnahme zu informieren bzw. um Erlaubnis zu bitten. Das sind aber alles Dinge, die zum guten Ton oder zwischenmenschlichen Kontakt gehören und keine Aspekte, für die ein schriftlicher Vertrag nötig wäre.

Alles in allem interviewen wir ja keine mexikanischen Drogenbosse, sondern Leute, die regelmäßig im Licht der Öffentlichkeit stehen, nahezu täglich mit Pressevertretern sprechen, einen Pressesprecher als Anstands-Wauwau neben sich sitzen haben und zu jedem Zeitpunkt wissen, dass ein vereinbartes Interview genau den Zweck hat, die Aussagen später der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.


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