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Neu auf schwatzgelb.de: Andreas Rettig im Interview - Teil I: Das Ziel war Wettbewerbsfrieden (BVB)

Kulibi77, Dienstag, 29.05.2018, 02:40 (vor 2162 Tagen) @ Knüppler17

Was hat das mit der Redaktion zu tun? Ich weiß nicht wie das bei schwatzgelb gehandhabt wird, aber normalerweise wird bei einem Interview ein Vertrag mit Autorisierungsvorbehalt geschlossen. Gegen dieses Autorisierungsgebot zu verstoßen ist nur für mit viel Geld gesegnete Medien ratsam. Und selbst wenn es keine vertragliche Vereinbarung gibt, dann verstößt es gegen gute journalistische Sitte ein nicht autorisiertes Interview zu veröffentlichen.


Was richtig ist: Derartige Absprachen sind in Deutschland üblich und gehören zum guten Ton. In anderen Ländern habe ich derartiges nie erlebt. In den USA habe ich bei diversen Anlässen in deutlich sensibleren Bereichen meist selbst eine Autorisierung angeboten und erntete jedes Mal fragende Blicke, wozu so etwas nötig sei.

Das nicht ganz richtig ist: Es gilt im Kern die Pressefreiheit und es gibt kein Gesetz und keine Regel, dass Interviews immer zu autorisieren sind. Es wäre im Zweifel auch nicht kostspielig, gegen eine solche Absprache zu verstoßen. Viel eher geht es um ein "Gentleman's Agreement", gemäß dem der Interviewte den Text noch einmal gegenlesen darf und der Interviewer die Erwartungshaltung vertritt, dass Änderungen eben nur wesentliche Aspekte betreffen. Das geschieht einerseits aus Höflichkeit, andererseits zur eigenen Absicherung der inhaltlichen Korrektheit. Ob man diese Änderungen dann akzeptiert oder wie man mit ihnen umgeht, steht auf einem anderen Blatt. Der Interviewte hätte im Nachgang nur die Möglichkeit des Rechtswegs, wenn seine Aussagen grob falsch oder aus dem Zusammenhang gerissen dargestellt würden (dann könnte er eine Richtigstellung verlangen). Da die Gespräche in aller Regel aber auf Tonband vorliegen, wäre dieser Nachweis schon nicht so ganz einfach zu führen (es sei denn, es käme wirklich zu grob falschen Darstellungen o.ä.). Alles in allem geht es um eine Frage der Ehre bzw. des gegenseitigen Vertrauens.

Diese Sitte ist auch verständlich aus Sicht des Interviewten. Besonders bei längeren Interviews fallen spontan Formulierungen die man bei zweiter Betrachtung als zu doppeldeutig oder falsch auffasst und ändern möchte. Man interviewt ja nicht die Privatperson Rettig, sondern den Funktionsträger Rettig. Abgesehen davon sind auch Tonaufnahmen problematisch, solange es auf dem Tonband nicht eine explizite Zustimmung des Interviewten zur Aufzeichnung und Veröffentlichung gibt. Besser ist immer ein schriftlicher Vertrag.


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