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SPON: Bundesverfassungsgericht- Bundesweite Stadionverbote sind zulässig (Fußball und Sport allgemein)

Kulibi77, Samstag, 28.04.2018, 01:23 (vor 2798 Tagen) @ Kaiser23

Ja dann kommt er oder die kommen bei mir nicht rein im schlimmsten Falle. Aber auch bei den Nachbarn oder anderen Leuten? Dann wird es albern für mich.

Hausrecht ist ja ok, aber wenn ich auf Verdacht das ausweite auf alles was in Frage kommt dann ist das Willkür.

Dann kann ich auch einen Zeitungsanonnce machen und sagen lasst die nicht bei euch rein, die könnten euch beklauen. Dann bin ich fein raus.

Für mich heißt es immer noch wer nix gemacht hat soll auch nicht bestraft werden. Denke mal an ein Bahnverbot, ich bin Bahnfahrer, wenn ich da auf Verdacht nicht mehr die Bahn nutzen darf ist mein Job futsch. Habe nix gemacht aber die wollen mich nicht mehr mit nehmen.

Das BVerfG hat nichts anderes gemacht als bestätigt, dass bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahren eine ausreichende Erschütterung des Vertrauens zwischen zwei Vertragsparteien sein kann. Das ist offensichtlich und gibt es in vielen Facetten im Alltag. Dein Arbeitgeber darf eine Verdachtskündigung aussprechen, dein Mieter darf dir wegen einer Hausdurchsuchung kündigen und ein Freund dich nicht mehr in sein Haus lassen, wenn gegen dich ermittelt wird. Im Privatleben gibt es keine Unschuldsvermutung. Im Geschäftsleben auch nicht zu jedem Preis.

Und natürlich bestärkt das BVerfG die grundsätzliche Auffassung dass ein Ermittlungsverfahren normalerweise nicht grundlos eingeleitet wird und selbst eine Einstellung wegen geringfügiger Schuld oder mangels Tatverdacht noch lange nicht eine totale Unschuld bedeutet... Das Problem ist hier eine übergriffige und vorschnell handelnde Polizei. Es ist nicht Aufgabe einer privaten Organisation oder Person diese Ermittlungen auf Rechtswidrigkeit oder Plausibilität zu prüfen. Das ist nun mal die Aufgabe des Staates. Die Aufgabe eines Unternehmens oder einer Privatperson ist es nicht die Polizeitaktik prinzipiell zu hinterfragen. Im zivilrechtlichen/privaten Bereich muss es möglich sein dass allein ein Verdachtsmoment einen Vertrauensverlust bedeutet, ansonsten könnten wir auch gleich den Staat abschaffen, wenn wir kein Vertrauen mehr in in polizeiliche Tätigkeiten haben dürften. In diesem Sinne ist das Urteil des BVerfG nur sehr logisch.


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