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SPON: Bundesverfassungsgericht- Bundesweite Stadionverbote sind zulässig (Fußball und Sport allgemein)

Zoon, Samstag, 28.04.2018, 00:18 (vor 2801 Tagen) @ Kaiser23
bearbeitet von Zoon, Samstag, 28.04.2018, 00:21

Und trotzdem bekommst du es wenn der Verein oder der DFB es will. Angehen kannste dagegen nicht, selbst wenn die Begründung schlüssig ist dank des Urteil oben. So verstehe ich das, man wird zwar gehört aber man bekommt trotzdem ein SV wenn gewollt.

Das könnte damit zusammenhängen, dass der für das Stadionverbot erforderliche "sachliche Grund" keine wirklich hohe Hürde ist.

Zur Erinnerung:

Nach der Rechtsprechung des BVerfG liegt eine Verletzung des Willkürverbots vor, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht. Das bedeutet, dass keine Verletzung des Willkürverbots vorliegt, wenn ein sachlicher Grund für die Entscheidung besteht. Es ist also sehr schwierig mit dem Willkürargument vor Gericht einen Erfolg zu erzielen. In der Praxis kommt dies nur in krassen Ausnahmefällen in Betracht. Deshalb sollte man beim BVerfG auch nur mit einem solchen Fall dort auftauchen. Ansonsten läuft man Gefahr, dass der von den Fachgerichten erkannte sachliche Grund vom BVerfG als ausreichend bestätigt wird.


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