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SPON: Bundesverfassungsgericht- Bundesweite Stadionverbote sind zulässig (Fußball und Sport allgemein)

Kulibi77, Samstag, 28.04.2018, 00:32 (vor 2798 Tagen) @ Kaiser23

Und trotzdem bekommst du es wenn der Verein oder der DFB es will. Angehen kannste dagegen nicht, selbst wenn die Begründung schlüssig ist dank des Urteil oben. So verstehe ich das, man wird zwar gehört aber man bekommt trotzdem ein SV wenn gewollt.

Das könnte damit zusammenhängen, dass der für das Stadionverbot erforderliche "sachliche Grund" keine wirklich hohe Hürde ist.

Zur Erinnerung:

Nach der Rechtsprechung des BVerfG liegt eine Verletzung des Willkürverbots vor, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht. Das bedeutet, dass keine Verletzung des Willkürverbots vorliegt, wenn ein sachlicher Grund für die Entscheidung besteht. Es ist also sehr schwierig mit dem Willkürargument vor Gericht einen Erfolg zu erzielen. In der Praxis kommt dies nur in krassen Ausnahmefällen in Betracht.


Danke. Aber Gefahrenabwehr wäre ein triftiger Grund?
Dann ist der Verein raus und du verlierst.

Ich verstehe das nach wie vor so das man nur einen nicht willkürlichen Grund braucht und man kann dagegen klagen und man verliert.

Du könntest beim Derby auffallen, klage Abgelehnt.

Du könntest ja auch ein Nazi sein weil du kurze Haare hast, Klage angenommen und bekommst recht. So in etwa.

Du wirst am Einlasse einer beliebigen Disco, Konzert, Festival usw. usf. mit Drogen/Waffen/whatever in der Handtasche erwischt, daraufhin wird dir der Einlass verwehrt. Verstößt das gegen den grundgesetzlichen Grundsatz dass der Staat jede Person gleich behandeln muss? Nein. Denn dieser Gleichbehandlungsgrundsatz wirkt sich im Prinzip zwar auch auf zivilrechtliche Fragen aus, aber am Ende ist ein Vertrag zwischen zwei Parteien auf Vertrauen in die Integrität des Vertragsverhältnis begründet. Gibt es plausible Gründe die dieses Vertrauen erschüttert, dann hat der Vertragspartner das Recht die vereinbarte Leistung aufzukündigen. Ist eigentlich auch nur gesunder Menschenverstand...


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