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SPON: Bundesverfassungsgericht- Bundesweite Stadionverbote sind zulässig (Fußball und Sport allgemein)

Kaiser23, Samstag, 28.04.2018, 00:43 (vor 2798 Tagen) @ Zoon

Aber Gefahrenabwehr wäre ein triftiger Grund?

Aber ja doch. Ich zitiere mal aus der Pressemitteilung des BVerfG: "Nach der Begründung des Bundesgerichtshofs liegt ein Sachgrund in der Gefahr, dass von den Betroffenen künftig Störungen bei Sportveranstaltungen zu besorgen seien. Die Annahme einer solchen Gefahr dürfe sich dabei nicht auf subjektive Befürchtungen stützen, sondern müsse auf objektiven Tatsachen beruhen. Dieser Ausgangspunkt entspricht den dargelegten verfassungsrechtlichen Anforderungen".

Finde ich recht dünn muss ich sagen. Wo liegt da die Grenze? Mir passt deine Nase oder dein Outfit nicht wie in einer Disco?

Wer nix gemacht hat sollte auch nicht leiden müssen. Nur weil ich zum falschen zeit an dem falschen Ort war, ist das nicht besser.


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