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Mal eine Frage zum Arbeitsrecht (BVB)

markus, Samstag, 12.08.2017, 07:56 (vor 3077 Tagen) @ DieRoteKarteZahlIch

Muss man kontaktbereit bleiben, wenn man suspendiert ist?

Wenn man arbeitsrechtliche Maßstäbe betrachtet, muss man ganz woanders ansetzen: Ist die Suspendierung überhaupt zulässig?
Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich Beschäftigungsanspruch und in der Regel können Verstöße gegen arbeitsrechtliche Pflichten nur mit Abmahnungen/Kündigungen sanktioniert werden. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist eine Freistellung möglich, etwa wenn das Vertrauensverhältnis durch eine strafbare Handlung massiv gestört ist. Bei einem einfachen unentschuldigtem Fehlen dürften die Voraussetzungen nicht vorliegen.

hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Freistellung.html


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