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er verweigert den Kontakt zum Verein (BVB)

Massel, Karlsruhe, Freitag, 11.08.2017, 22:49 (vor 3078 Tagen) @ Taly

In Deutschland ist es einfach. Unentschuldigt fehlen...der Tag wird nicht bezahlt und man bekommt eine Abmahnung. Dass mit dem Geld ..wenn er nach der Sperre weiter den Kontakt zum Arbeitgeber ablehnt, gibts kein Geld weil er seinen noch gültigen 4 Jahresvertrag ohne AK, nicht einhält. Da ist das Recht auf Seite der Borussia. Arbeitsverweigerung macht sich gut für seine Karriere und die WM 2018!

Ich bin kein Jurist, aber:
wenn er wiederholt unentschuldigt fehlt wird auch wiederholt abgemahnt und (zumindest bei einem "normalen" Arbeitnehmer) verhaltensbedingt gekündigt. Dann bekommt er natürlich kein Geld mehr, hat aber auch keine Verpflichtungen gegenüber dem BVB mehr.
Dass einseitig eine Partei des Arbeitsvertrags seine Pflichten vernachlässigen kann (kein Geld zahlen, aber weiter Bindung des Spielers verlangen) wird nicht funktionieren. Oder hab ich den letzten Teil jetzt falsch verstanden?


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