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er verweigert den Kontakt zum Verein (BVB)

Ulrich, Freitag, 11.08.2017, 21:01 (vor 3078 Tagen) @ Voomy

Wat? Mir ist nichtmal ein Fall außerhalb der US-Ligen bekannt bei denen Spieler während Disziplinarmaßnahmen kein Gehalt kriegen. Der wird hier auch bezahlt wenn wir ihn ein Jahr suspendieren.

Grundsätzlich kommt es sicherlich auf die Details an. Wenn ein Spieler ein ärztliches Attest einreicht dann ist er wohl zunächst einmal auf der sicheren Seite. Verweigert er einfach so die Arbeitsleistung wie es gestern wohl geschehen ist dann wäre es zumindest nicht völlig absurd wenn der Arbeitgeber ihm im Gegenzug anteilig das Gehalt kürzen dürfte. Wäre sicherlich eine interessante Frage für Arbeitsrechtler. Und mittlerweile haben wir wieder eine andere Situation. Auf der einen Seite verweigert der Spieler angeblich noch immer den Kontakt zum Verein, auf der anderen Seite hat der ihn aber auch bis einschließlich Sonntag suspendiert.

Wiederum eine andere Baustelle dürften verhängte Disziplinarstrafen sein. Sind die vertraglich vereinbart oder basieren diese auf "Fußball-Landrecht" und werden von den Spielern akzeptiert ohne dass es eine belastbare Rechtsgrundlage gibt?


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